Begutachtung aller Arten von Fahrzeugen in Ihrer Autowerkstatt
Nur mit einer gültigen §57a-Begutachtungsplakette sind Sie mit Ihrem Fahrzeug legal im Straßenverkehr unterwegs – das Fahren mit abgelaufenem Pickerl kann Sie teuer zu stehen kommen! Bringen Sie uns daher Ihr Fahrzeug rechtzeitig vorbei. Ob PKW, Motorrad, Moped oder Wohnwagen: Wir führen die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung durch und übernehmen bei Bedarf auch erforderliche Reparaturarbeiten an Ihrem Fahrzeug!
Umfassende Prüfung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben
Der Prüfumfang der §57a-Begutachtung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und umfasst unter anderem die Überprüfung von Bremsanlage, Lenkung, Sicht, elektronischen Anlagen, Fahrgestell, Achsen, Reifen, Rädern sowie der Umweltbelastung durch Emissionen. In unserer KFZ-Werkstatt nehmen wir sämtliche erforderliche Überprüfungen ordnungsgemäß vor.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für die §57a-Überprüfung Ihres Fahrzeuges. Wir nehmen Ihre Terminanfrage gerne entgegen!